Eine minderjährige Person sollte 100 Euro Geldbuße bezahlen, weil sie bei einer Polizeikontrolle, am Vorabend der Räumung der Waldbesetzung die Personalien verweigerte. Am Tag der Räumung soll sie erneut aufgefallen sein. Gegen diesen Bescheid wurde erfolgreich Widerspruch eingelegt. Die Verhandlung am 7. November endete mit der Einstellung des Verfahrens.
Der nächste Prozesstermin ist am 23.11.2022.Hier lautet der Vorwurf Hausfriedensbruch und versuchte Körperverletzung.
Bereits vor der Räumung und Rodung des Teilstückes des Waldes wurde an der Repressionsschraube gedreht.
Im Anschluss der „Osterholz bleibt!“ Demo am 12. Juni in Wuppertal wurden einige Personen kontrolliert, die die Polizei dem Kreis der Besetzer*innen zurechnete. Ihnen wurde Vermummung vorgeworfen, bzw. Abstände nicht eingehalten zu haben. In ihrer Stellungnahme hatte die Bürgeriniative „Osterholz bleibt“ darauf hingeweisen, dass die Vorwürfe der der Polizei nicht haltbar wären.
Bisher ist bekannt, dass eine Person für Vermummung 400 Euro und zwei weitere Betroffene, jeweils 286 Euro und 50 Euro aufgrund angeblichen Verstoßes gegen die Corona Regeln begleichen mussten.
Im Rahmen einer Unterstützungsaktion für, während der Räumung Ingewahrsamgenommene, hat eine weitere Person ebenfalls eine Zahlungsaufforderung erhalten. Hier beträgt die Geldbuße dann 182 Euro, weil sie gegen die Pandemieregeln verstoßen haben soll.
Obwohl mehrere tausend Euro inzwischen auf das Solidaritätskonto eingegangen sind, ist zu befürchten, dass das Geld nicht für die immensen Repressionskosten ausreichen wird, die noch folgen werden. Bereits jetzt sind insgesamt fast 2000 Euro vom Konto abgegangen. So mussten tausend Euro an einen Anwalt überwiesen werden, der nach der Räumung für Besetzer*innen gearbeitet hat, die im Unterbindungswahrsam genommen wurden.
Spenden und Solidaritätsveranstaltungen sind weiterhin ausdrücklich erwünscht. Es ist weiterhin das Ziel, dass die Waldbesetzer*innen, die schon bald vor Gericht stehen, von uns nicht alleine gelassen werden.
Geld, das nicht in Anspruch genommen werden muss, würde selbstverständlich für andere Solidaritätskampagnen genutzt werden.