Auch diesmal gab es eine Prozessbegleitung. Die angemeldete Mahnwache wurde wegen des Wetters abgesagt. Einziger Zeuge war der Polizist, der die Ingewahrsamnahme durchgeführt hatte. Prozessbeobachterinnen beschreiben die Richterin als recht voreingenommen und sich mit der Staatsanwältin bestens verstehend. Die Beweislage hingegen als eher dünn. Sich deshalb noch weiter auf die juristische Ebene einzulassen, hätte einen weiteren Prozesstag mit zusätzlichen Zeug*innen bedeutet. Ein Freispruch kam so nicht in Frage und war wohl auch nicht geplant. Das Strafmaß wurde schließlich auf 30 Tagessätze zu je 20 Euro festgelegt.
Die gute politische Rede im Prozess blieb erwartungsgemäß ohne juristische Wirkung. Sie beeindruckte aber die Zuhörenden und bestärkte sie noch einmal in ihrer Solidarität.
Erneut wurde vom Gericht geäußert, dass der Protest an sich sehr sinnvoll sei, aber eine andere Form gewählt werden müsse.
Doch genau diese Form, die „Waldbesetzung“, hat den Wald im Osterholz ein weiteres Jahr erhalten. Noch am Tag der Räumung durch den Staat, mit einem völlig überzogenen Aufgebot, fiel der erste von 1500 alten Bäumen.
Die von der Repression Betroffenen haben unsere Solidarität, für die staatlichen Stellen bleibt weiterhin nur Verachtung.